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BU-Leistungsprüfung: Müssen Versicherte ihre Beiträge weiterzahlen?
Wer Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, erhält nicht automatisch sofort eine BU-Rente. Zunächst prüft der Versicherer, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags vorliegt. Diese Prüfung kann Zeit in Anspruch nehmen. Gerade dann lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen: Viele Tarife ermöglichen es, die laufenden Beiträge während der Leistungsprüfung zu stunden. Eine Stundung bedeutet allerdings nicht, dass die Beiträge erlassen werden. Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt und sieht der Vertrag eine Beitragsbefreiung vor, erledigt sich die Frage in der Regel rückwirkend entsprechend den Vertragsbedingungen. Wird der Leistungsantrag dagegen abgelehnt, können die gestundeten Beiträge nachzuzahlen sein. Dann kommt es auf ein weiteres Detail an: Manche Versicherer verlangen für den Stundungszeitraum zusätzlich Zinsen, andere verzichten darauf. Eine aktuelle Untersuchung des Analysehauses infinma zeigt, dass die Möglichkeit einer Beitragsstundung während der Leistungsprüfung inzwischen bei der weit überwiegenden Zahl der untersuchten BU-Tarife vorgesehen ist. Unterschiede bestehen zunehmend in der konkreten Ausgestaltung. Wer eine BU-Versicherung abschließt oder bereits besitzt, sollte deshalb nicht nur auf Versicherungssumme und Beitrag schauen. Auch die Regelungen für den Leistungsfall gehören auf die Checkliste: Kann ich während der Prüfung meine Beiträge stunden, wie lange ist das möglich – und fallen bei einer späteren Ablehnung Stundungszinsen an? Quelle: infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse, „Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung 2026“.
E-Auto versichern: Beim Akku lohnt der Blick ins Kleingedruckte
Die Kfz-Haftpflicht ist auch für Elektroautos Pflicht. Wer zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließt, sollte jedoch genauer auf deren Leistungen achten. Denn insbesondere Schäden am Akku können teuer werden – und die Absicherung unterscheidet sich je nach Tarif. Beim Akku kann eine sogenannte All-Risk-Deckung sinnvoll sein. Dabei sind grundsätzlich Beschädigung, Zerstörung oder Verlust versichert, sofern die jeweilige Ursache nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wird. E-Auto-Fahrer sollten außerdem prüfen, ob der Akku zum Neuwert versichert ist und ob bei einem Totalschaden auch notwendige Entsorgungskosten übernommen werden. Wichtig sind zudem Folgeschäden. Der Bund der Versicherten empfiehlt, Schäden am Akku infolge eines Tier- oder Marderbisses sowie eines Kurzschlusses mit mindestens 20.000 Euro abzusichern. Auch Überspannung und Bedienfehler können in leistungsstarken Tarifen eingeschlossen sein. Ein Blick lohnt sich außerdem auf Leistungen rund um das Laden. Wer mit leerem Akku liegen bleibt, sollte prüfen, ob die Versicherung Pannenhilfe und das Abschleppen bis zu einer Lademöglichkeit übernimmt und welche Kostengrenzen gelten. Besitzer einer fest installierten Wallbox können zusätzlich darauf achten, ob diese etwa gegen Diebstahl, Brand, Überspannung und Tierbiss mitversichert ist. Beim Tarifvergleich für ein E-Auto zählt deshalb nicht nur der Preis: Gerade Akku, Folgeschäden und Ladeinfrastruktur können entscheidende Unterschiede ausmachen. Quelle: Bund der Versicherten (BdV).
Vorsorge über den Arbeitgeber: Mehr möglich als viele Beschäftigte wissen
Viele Arbeitnehmer nutzen die Vorsorgemöglichkeiten ihres Arbeitgebers nicht – häufig auch deshalb, weil sie gar nicht wissen, welche Angebote es gibt. Dabei kann die betriebliche Vorsorge helfen, Versorgungslücken bei Rente, Gesundheit oder Berufsunfähigkeit zu schließen. Studien zeigen jedoch, dass entsprechende Leistungen in vielen Unternehmen noch immer die Ausnahme sind. Am bekanntesten ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Beschäftigte können dabei einen Teil ihres Gehalts für die spätere Rente zurücklegen, häufig beteiligt sich auch der Arbeitgeber an den Beiträgen. Darüber hinaus bieten manche Unternehmen zusätzliche Leistungen wie eine betriebliche Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsabsicherung an. Welche Angebote bestehen, unterscheidet sich jedoch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Für Beschäftigte lohnt sich deshalb ein Blick in den Arbeitsvertrag oder ein Gespräch mit der Personalabteilung. Wer bereits betriebliche Vorsorge nutzt, sollte außerdem regelmäßig prüfen, ob die vereinbarten Leistungen noch zur eigenen Lebenssituation passen. Denn je früher Versorgungslücken erkannt werden, desto einfacher lassen sie sich schließen. Quellen: Continentale-Studie 2026 „So versichert sich Deutschland“; DIW Berlin.
Versicherung kündigt nach einem Schaden: Was Betroffene jetzt tun sollten
Nach einem regulierten Schaden kann nicht nur der Versicherte den Vertrag kündigen – auch der Versicherer besitzt in vielen Sparten ein Sonderkündigungsrecht. Betroffen sein können beispielsweise Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherungen. Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell reagieren, denn die Suche nach einem neuen Versicherer kann anschließend schwieriger werden. Zunächst lohnt sich das Gespräch mit dem bisherigen Versicherer. Manchmal lässt sich der Vertrag fortführen, wenn beispielsweise eine Selbstbeteiligung vereinbart oder erhöht wird. Auch der Ausschluss einzelner, verzichtbarer Leistungen kann eine Möglichkeit sein. Bei zentralen Risiken ist allerdings Vorsicht geboten: Eine Wohngebäudeversicherung beispielsweise ohne Schutz gegen Leitungswasserschäden fortzuführen, kann eine erhebliche Versicherungslücke hinterlassen. Eine weitere Möglichkeit kann die sogenannte Kündigungsumkehr sein. Dabei kündigt der Versicherte selbst so, dass seine Kündigung vor der des Versicherers wirksam wird. Das kann die Suche nach einem neuen Vertrag erleichtern. Ob dies möglich ist, hängt jedoch von der konkreten Kündigung und den geltenden Fristen ab. Deshalb sollten Betroffene unmittelbar nach Erhalt des Schreibens prüfen, welche Möglichkeiten bestehen. Wichtig bleibt in jedem Fall: Bei einem neuen Versicherungsantrag müssen Fragen nach früheren Schäden oder Kündigungen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Kündigungsumkehr bedeutet nicht, dass Vorschäden verschwiegen werden dürfen. Falsche Angaben können den neuen Versicherungsschutz gefährden. Am besten sollten deshalb bereits Angebote für einen neuen Vertrag eingeholt werden, bevor der bisherige Schutz endet. Quelle: Bund der Versicherten (BdV).
Hausratversicherung: Nicht nur den Preis vergleichen
Steigende Einbruchzahlen und höhere Schadenssummen machen eine gute Hausratversicherung wichtiger denn je. Doch beim Tarifvergleich zählt nicht allein der günstigste Beitrag. Entscheidend ist, welche Leistungen im Ernstfall tatsächlich abgesichert sind. Ein regelmäßiger Versicherungscheck kann deshalb doppelt sinnvoll sein: Er hilft, Versorgungslücken zu schließen und gleichzeitig Geld zu sparen. Besonders groß sind die Unterschiede bei Leistungen, die viele Versicherte als selbstverständlich ansehen. So sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht in jedem Tarif vollständig abgedeckt. Auch der Schutz für Wertsachen, Hotelkosten nach einem Schaden oder Überspannungsschäden durch Blitz kann je nach Vertrag erheblich variieren. Wer inzwischen ein hochwertiges E-Bike besitzt, teure Unterhaltungselektronik angeschafft hat oder in eine hochwassergefährdete Region gezogen ist, sollte prüfen, ob der bestehende Vertrag noch zum eigenen Bedarf passt. Ein Vergleich lohnt sich dabei aus zwei Gründen: Zum einen unterscheiden sich die Beiträge für vergleichbare Leistungen teilweise deutlich. Zum anderen können günstige Tarife wichtige Leistungen ausschließen. Verbraucher sollten deshalb nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf den Umfang des Versicherungsschutzes. Ein Blick in die Vertragsbedingungen oder ein regelmäßiger Tarifvergleich kann verhindern, dass erst nach einem Einbruch, Brand oder Wasserschaden auffällt, dass ausgerechnet eine wichtige Leistung fehlt. Quellen: Finanztip; Polizeiliche Kriminalstatistik; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
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