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Wenn der Rücken nicht mehr mitmacht: Gericht stärkt Ansprüche bei Berufsunfähigkeit
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Im konkreten Fall ging es um einen selbstständigen Handwerker, der wegen chronischer Rückenbeschwerden seine körperlich belastende Haupttätigkeit nicht mehr ausüben konnte. Zwar erledigte er weiterhin organisatorische Aufgaben. Das Gericht stellte jedoch klar: Entscheidend ist nicht allein, wie viele Stunden noch gearbeitet werden können. Maßgeblich sei vielmehr, ob die prägende berufliche Kernaufgabe noch möglich ist. Besonders wichtig ist das Urteil für Selbstständige und körperlich Tätige. Denn gerade in kleinen Betrieben hängen Einkommen und Existenz oft unmittelbar an der eigenen Arbeitskraft. Fällt diese weg, helfen verbleibende Nebentätigkeiten wirtschaftlich häufig nicht weiter. Das Gericht kritisierte zudem, dass zuvor ein Gutachten erstellt worden war, das eher die allgemeine Erwerbsfähigkeit als die konkrete berufliche Tätigkeit bewertet hatte. Für Verbraucher bedeutet das: In Streitfällen kommt es stark darauf an, wie genau der zuletzt ausgeübte Beruf beschrieben und medizinisch bewertet wird. OLG Celle, Urteil vom 18.09.2025 – Az. 11 U 97/23
Diebstahl im Freibad: Wann die Versicherung zahlt – und wann nicht
Mit der Freibadsaison steigt auch das Risiko für gestohlene Wertsachen. Doch nicht jeder Diebstahl ist automatisch versichert. Sommer, Freibad und entspannte Stunden auf der Liegewiese – doch genau dort verschwinden jedes Jahr auch Smartphones, Geldbörsen oder Schmuck. Viele Betroffene gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung den Schaden übernimmt. Das ist jedoch oft nicht der Fall. Entscheidend ist, wie der Diebstahl passiert ist. Werden Wertsachen unbeaufsichtigt auf dem Handtuch oder in einer offenen Tasche zurückgelassen und gestohlen, handelt es sich meist um sogenannten einfachen Diebstahl. Dieser ist in vielen Hausratversicherungen nicht abgesichert. Anders sieht es aus, wenn Gegenstände aus einem verschlossenen Spind entwendet werden und dieser aufgebrochen wurde. Dann kann ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegen. Auch bei Raub oder räuberischer Erpressung greift der Versicherungsschutz häufig. Einige moderne Tarife schließen einfachen Diebstahl inzwischen teilweise mit ein – allerdings oft nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und unter festgelegten Bedingungen. Deshalb lohnt sich ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen. Der beste Schutz bleibt jedoch Vorsicht im Alltag: Wertgegenstände möglichst nicht unbeaufsichtigt lassen oder nur das Nötigste mit ins Freibad nehmen.
Die häufigsten Gründe für Rechtsstreitigkeiten
Ob Gebrauchtwagenkauf, Verkehrsunfall oder Nebenkostenabrechnung: Immer mehr Menschen nehmen juristischen Beistand in Anspruch. Eine aktuelle Auswertung zeigt, wo es besonders häufig kracht. Wenn Privatpersonen rechtliche Hilfe benötigen, geht es am häufigsten um Vertragsstreitigkeiten. Rund ein Viertel aller Fälle betrifft Auseinandersetzungen rund um Kauf-, Dienstleistungs- oder Vertragsbedingungen. Typische Beispiele sind verschwiegene Mängel beim Gebrauchtwagenkauf, strittige Stromrechnungen oder lange Kündigungsfristen bei Fitnessstudioverträgen. Zunehmend geraten auch Coachingverträge in den Fokus, etwa wenn Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden oder Rechnungen als überhöht empfunden werden. An zweiter Stelle stehen Schadenersatzforderungen, häufig nach Verkehrsunfällen. Dabei geht es nicht nur um Reparaturkosten, sondern teilweise auch um Schmerzensgeld nach persönlichen Auseinandersetzungen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten folgen auf Platz drei – oft im Zusammenhang mit Kündigungen, Versetzungen oder unbefriedigenden Arbeitszeugnissen. Auch Ordnungswidrigkeiten, meist im Straßenverkehr, führen regelmäßig zu anwaltlicher Unterstützung. Immobilienbezogene Konflikte – etwa Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen oder Streit um Mängel wie Schimmel – zählen ebenfalls zu den häufigsten Gründen. Auffällig ist zudem ein neuer Trend: Immer mehr Menschen greifen bei rechtlichen Fragen auf künstliche Intelligenz zurück. Doch automatisierte Antworten können fehlerhaft oder unvollständig sein. Gerade in komplexen Streitfällen bleibt fachkundige Beratung entscheidend.
Krank im Urlaub: Viele Reisende unterschätzen die Kosten im Ausland
Arztbesuche im Ausland können schnell teuer werden. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Viele Urlauber wären auf hohe Behandlungskosten finanziell kaum vorbereitet. Sommerurlaub, Sonne, Erholung – doch eine plötzliche Erkrankung im Ausland kann die Reise schnell zur finanziellen Belastung machen. Viele Reisende unterschätzen offenbar die Kosten medizinischer Behandlungen außerhalb Deutschlands.Laut einer aktuellen Umfrage könnte jeder achte Urlauber kurzfristig höchstens 100 Euro für eine medizinische Behandlung im Ausland aufbringen. Besonders bei jüngeren Reisenden zwischen 18 und 39 Jahren ist die finanzielle Reserve oft gering. Gleichzeitig wissen viele Befragte, dass Ärzte und Kliniken im Ausland häufig Vorkasse verlangen. Vor allem in touristischen Regionen können selbst einfache Behandlungen hohe Rechnungen verursachen. Für eine Magen-Darm-Erkrankung oder kleinere Notfälle werden teils mehrere hundert oder sogar tausende Euro verlangt. Besonders teuer kann es in Privatkliniken oder bei Hotelärzten werden. Problematisch ist zudem, dass viele Urlauber keinen zusätzlichen Auslandskrankenschutz besitzen. Rund 16 Prozent der Befragten gaben an, ausschließlich auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vertrauen. Doch die Europäische Krankenversicherungskarte deckt häufig nur Behandlungen bei öffentlichen Ärzten und Kliniken innerhalb Europas ab – und oft auch nur teilweise. Verbraucherschützer raten deshalb, vor einer Reise den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann unter anderem Behandlungskosten, Klinikaufenthalte und im Ernstfall auch einen Rücktransport nach Deutschland absichern. Wichtig ist außerdem, Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren und sich im Notfall frühzeitig mit dem Versicherer oder Notfallservice in Verbindung zu setzen. Quelle: Angaben und Umfrageergebnisse der ADAC Versicherung zur Absicherung bei Krankheit im Ausland.
Geldanlage wird zur Generationenfrage – Junge setzen auf ETFs und Krypto
Während junge Menschen zunehmend digital investieren und stärker auf Rendite achten, setzen ältere Generationen weiterhin auf klassische Anlagen und persönliche Beratung. Die Geldanlage in Deutschland entwickelt sich zunehmend zu einer Generationenfrage. Jüngere Anleger investieren deutlich häufiger in Wertpapiere und digitale Produkte, während ältere stärker auf klassische Anlageformen setzen. So ist der Anteil der Menschen, die in Fonds investieren, seit 2018 von 20 auf 38 Prozent gestiegen, bei Aktien von 18 auf 35 Prozent. Besonders dynamisch ist die Entwicklung bei ETFs: Hatte 2024 noch rund ein Drittel der Anleger entsprechende Produkte im Portfolio, ist es 2026 bereits jeder Zweite. Auch bei Kryptowährungen zeigen sich klare Unterschiede. Unter den unter 30-Jährigen investieren 19 Prozent in digitale Währungen, bei den über 60-Jährigen sind es lediglich zwei Prozent. Ältere setzen stattdessen häufiger auf Immobilien, Lebensversicherungen oder klassische Sparformen wie Tages- und Festgeld. Trotz aller Unterschiede bleibt ein Punkt konstant: Sicherheit ist für 47 Prozent der wichtigste Faktor bei der Geldanlage – deutlich vor Flexibilität und Rendite. Allerdings gewichten jüngere Anleger die Renditechancen stärker, während ältere mehr Wert auf Verfügbarkeit legen. Auch die Zugänge verändern sich. 43 Prozent der 18- bis 29-Jährigen nutzen digitale Plattformen, während bei den über 60-Jährigen klassische Bankfilialen dominieren. Die Entwicklung zeigt: Anlageverhalten hängt stark von Lebensphase, Erfahrung und Risikobereitschaft ab – und wird künftig noch vielfältiger. Quelle: Repräsentative Anlegerstudie der BarmeniaGothaer in Zusammenarbeit mit forsa (Januar 2026, rund 1.000 Befragte).
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